Sehr geehrte Patienten,

hier haben Sie die Möglichkeit, Folgerezepte und aktualisierte Überweisungen (die für das neue Quartal abgelaufen sind) zu bestellen.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Grundsätzlich können nur solche Rezepte und Überweisungen bestellt werden, die wir für Sie bereits einmal ausgestellt haben. Bei allen anderen Wünschen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, da in diesen Fällen in der Regel eine Vorstellung in der Sprechstunde erforderlich ist.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen nicht von dieser Vorgehensweise abweichen können.
  • Bitte schreiben Sie bei Ihrem Rezeptwunsch den Namen des Medikaments sowie die Wirkstärke genau auf (z.B. Metoprolol 47,5 mg).
    Anderenfalls ist es uns ohne Rücksprache mit Ihnen nicht möglich, Ihr Rezept korrekt auszustellen.
  • Bitte planen Sie für die Bearbeitung zwei Werktage ein. Dies ist erforderlich, da wir jede Bestellung individuell prüfen müssen. Die vorbereiteten Rezepte können ab dem 3. Werktag nach Bestellung während der Sprechstundenzeiten in der Praxis abgeholt
    werden.
  • Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular ausschließlich zum genannten Zweck. Sonstige Anliegen erledigen wir weiterhin telefonisch oder persönlich.

Ihre personenbezogenen Daten sind ausschließlich von Praxisangestellten einzusehen.

Wir weisen nochmals deutlich darauf hin, dass nur Wiederholungsrezepte und vereinbarte Überweisungen auf diesem Weg bearbeitet werden können.

Sonstige Terminwünsche oder Fragestellungen können nicht bearbeitet werden.

E-Rezept
Zum 01.01.24 müssen Verordnungen von Medikamenten bei gesetzlich Versicherten auf ein E-Rezept (elektronisches Rezept).

Das elektronische Rezept gilt ab 01.01.24 nur für gesetzlich Versicherte. Diese Regelung gilt nur für Kassenrezepte (Medikamente), nicht für Hilfsmittel,Heilmittel (z.B. Krankengymnastik oder Ergotherapie),Betäubungsmittelrezepte und Privatrezepte. Ihre Versichertenkarte muß vor Erstellung von E-Rezepten einmal im Quartal in der Praxis eingelesen worden sein.

Sie erhalten bei der Erstellung eines E-Rezeptes keinen Papierausdruck, sondern können Ihr Medikament direkt in einer Apotheke Ihrer Wahl unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen.

Denken Sie daran,daß das genannte Vorgehen nur für „Kassenrezepte“ gilt. Sollten Sie andere Verordnungen/Rezepte bestellen, müssen diese weiterhin abgeholt werden.

Bitte planen Sie für die Bearbeitung zwei Werktage ein. Dies ist erforderlich, da wir jede Bestellung individuell prüfen müssen. Die vorbereiteten E-Rezepte können ab dem 2. Werktag nach Bestellung in der Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden.

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